Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.09.1997

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   BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97   

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BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,4538)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,4538)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,4538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig - Beseitigung von unanfechtbaren Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör verletzender Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Allerdings kommt eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) als Verfahrensfehler in Betracht, wenn die tatsächliche Würdigung von Indizien auf einem Verstoß gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, Buchholz 310 § 108 Nr. 225).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Dem erwähnten Rechtsgedanken, dass eine erforderliche "Selbstkorrektur", soweit sie nicht innerhalb des allgemeinen Rechtsmittelzugs geleistet werden kann, dem Gericht obliegt, dem der Rechtsverstoß zur Last fällt (iudex a quo), kann auch im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung durch die Zulassung von Gegenvorstellungen Rechnung getragen werden (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 29.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Dem erwähnten Rechtsgedanken, dass eine erforderliche "Selbstkorrektur", soweit sie nicht innerhalb des allgemeinen Rechtsmittelzugs geleistet werden kann, dem Gericht obliegt, dem der Rechtsverstoß zur Last fällt (iudex a quo), kann auch im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung durch die Zulassung von Gegenvorstellungen Rechnung getragen werden (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse -

    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines

    Ob in Fällen offensichtlich rechtswidriger, namentlich verfahrensfehlerhaft ergangener Entscheidungen ausnahmsweise trotz Unanfechtbarkeit eine Korrektur veranlasst ist (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27; BVerfGE 73, 322 ), kann offen bleiben; denn ein Fall dieser Art ist hier nicht gegeben.
  • BVerwG, 20.01.2000 - 8 AV 6.99

    Beseitigung einer unanfechtbaren Entscheidung im Wege der Selbstkontrolle bei

    Zwar können auch unanfechtbare Entscheidungen im Wege der Selbstkontrolle bei eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör beseitigt werden (vgl. Beschluß vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 27 S. 16 m.w.N.); ein solcher Fall liegt hier aber nicht vor.
  • VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11

    Rückforderung gezahlter Lastenausgleichszahlungen

    Angesichts dieser Indizien (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28. Oktober 1997, 3 B 188/97, Juris; Beschl. v. 29. September 1972, 3 C 56, 72, Juris; VG München, Urt. v. 21. Februar 2006, M 4 K 05.841, Juris) hat die Beklagte den erforderlichen Nachweis erbracht haben, dass die Lastenausgleichszahlungen auch erbracht worden sind.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 188.97   

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https://dejure.org/1997,34652
BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,34652)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,34652)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,34652)
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